Rechtswörterbuch
Das Recht, über eine Sache nach Belieben zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen. Grenzen bestehen nur dort, wo Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind jedoch im juristischen Kontext streng von einander zu unterscheiden. So kann ein Gegenstand sich vorübergehend im Besitz einer anderen Person als der des Eigentümers befinden.