Rechtswörterbuch
Allgemeiner Ausdruck für Rechtsmittel. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht jeder Person ein Einspruchsrecht an das Gericht zu, wenn sie glaubt, durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei in einem bestimmten subjektiven Recht (zB Recht auf Akteneinsicht) verletzt worden zu sein. Gegen eine „Strafverfügung“ kann ebenfalls binnen 2 Wochen nach deren Zustellung Einspruch erhoben werden.