zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Empfehlung (EU)

zurück
 

Empfehlungen sind Rechtsakte des Rates der Europäischen Union und/oder des Europäischen Parlamentes bzw der Europäischen Kommission. Sie sind grundsätzlich rechtlich nicht verbindliche Verlautbarungen, die aber dennoch rechtliche und politische Auswirkungen haben können.

Rechtsanwalt
finden