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Rechtswörterbuch

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ERV

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ERV steht für „Elektronischer Rechtsverkehr“. Darunter ist die elektronische Kommunikationen zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaft einerseits und Parteien bzw deren Vertretern anderseits zu verstehen, die durch strukturierte Datenübermittlung über sogenannte Übermittlungsstellen durchgeführt wird. Fax und E-Mail sind keine zulässigen Formen des elektronischen Rechtsverkehrs. Der ERV kann die Kommunikation auf Papier ersetzen und ist dieser gleichwertig. Die grundsätzlichen Regelungen dafür finden sich im Gerichtsorganisationsgesetz bzw der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr. Der ERV wurde bereits 1990 für die Übermittlung von Mahnklagen eingeführt und seither schrittweise ausgeweitet. Seit 1999 ist auch der sogenannte „Rückverkehr“ möglich, dh es können auch gerichtliche Erledigungen elektronisch zugestellt werden.

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