Rechtswörterbuch
Die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertag, der die Vertragsstaaten des Europarates zur Achtung der darin festgelegten Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet.
Die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertag, der die Vertragsstaaten des Europarates zur Achtung der darin festgelegten Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet.