Rechtswörterbuch
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist seit 1998 als ständiger Gerichtshof in Straßburg eingerichtet und entscheidet über Staaten- bzw Individualbeschwerden. Verfahrensgegenständlich sind (behauptete) Verletzungen von durch die EMRK gewährleistete Grundrechte durch Vertragsstaaten.