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Rechtswörterbuch

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist seit 1998 als ständiger Gerichtshof in Straßburg eingerichtet und entscheidet über Staaten- bzw Individualbeschwerden. Verfahrensgegenständlich sind (behauptete) Verletzungen von durch die EMRK gewährleistete Grundrechte durch Vertragsstaaten.

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