zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Europäischer Rat

zurück
 

Als Europäischer Rat wird die regelmäßige Zusammenkunft (2x jährlich) der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU)-Mitgliedstaaten zur Festlegung der Gemeinschaftspolitik bezeichnet. Der Europäische Rat ist im Gegensatz zum Rat der Europäische Union (Rat) kein Gemeinschaftsorgan und wird auch nicht rechtsetzend tätig.

Rechtsanwalt
finden