Rechtswörterbuch
Als Europäischer Rat wird die regelmäßige Zusammenkunft (2x jährlich) der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU)-Mitgliedstaaten zur Festlegung der Gemeinschaftspolitik bezeichnet. Der Europäische Rat ist im Gegensatz zum Rat der Europäische Union (Rat) kein Gemeinschaftsorgan und wird auch nicht rechtsetzend tätig.