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Rechtswörterbuch

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Europäisches Gericht erster Instanz (EuG)

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Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) mit Sitz in Luxemburg ist für die meisten (direkten) Klagen von natürlichen und juristischen Personen gegen Gemeinschaftsorgane – zB bei staatliche Beihilfen oder Gemeinschaftsmarken – sowie für Rechtmittel gegen Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst zuständig.

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