Rechtswörterbuch
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) mit Sitz in Luxemburg ist für die meisten (direkten) Klagen von natürlichen und juristischen Personen gegen Gemeinschaftsorgane – zB bei staatliche Beihilfen oder Gemeinschaftsmarken – sowie für Rechtmittel gegen Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst zuständig.