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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Fälligkeit des Kaufpreises

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Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Mahnschreiben und weitere Zahlungsaufforderungen sind nicht erforderlich.

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