Rechtswörterbuch
Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Mahnschreiben und weitere Zahlungsaufforderungen sind nicht erforderlich.
Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Mahnschreiben und weitere Zahlungsaufforderungen sind nicht erforderlich.