Rechtswörterbuch
Wer als Zeuge bei Gericht unter Eid vorsätzlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bestraft.
Wer als Zeuge bei Gericht unter Eid vorsätzlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bestraft.