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Rechtswörterbuch

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Familienautonomie

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Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz im Familienrecht, wonach dem Staat das Recht eines Eingriffes in innerfamiliäre Belange nur insoweit zusteht, als dies zum Schutz eines schwachen oder benachteiligten Familienmitgliedes notwendig ist.

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