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Rechtswörterbuch

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Freiheitsstrafe

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Staatliche Sanktion, um auf eine strafbare Handlung oder Unterlassung zu reagieren. Sie wird vom Gericht durch ein Urteil ausgesprochen. Sie können bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit (Strafrecht) bestimmt.

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