Rechtswörterbuch
Verschuldensunabhängige Haftung. Derjenige der sich zum eigenen Nutzen einer an sich gefährlichen Sache bedient, muss zum Ausgleich dafür auch die durch diese Sache entstandenen Schäden ersetzen; selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Das häufigste Beispiel ist die Haftung des Fahrzeughalters. Dieser haftet für Verkehrsschäden, auch wenn er gar nicht gefahren ist.