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Rechtswörterbuch

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Gefährdungshaftung

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Verschuldensunabhängige Haftung. Derjenige der sich zum eigenen Nutzen einer an sich gefährlichen Sache bedient, muss zum Ausgleich dafür auch die durch diese Sache entstandenen Schäden ersetzen; selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Das häufigste Beispiel ist die Haftung des Fahrzeughalters. Dieser haftet für Verkehrsschäden, auch wenn er gar nicht gefahren ist.

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