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Rechtswörterbuch

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Gemeinschaftskonto

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Ein gemeinsames Konto kann als Und-Konto geführt werden, indem mehrere Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen können. Die Alternative dazu ist das Oder-Konto, bei dem die Kontoinhaber auch getrennt voneinander über das Konto verfügen können.

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