Rechtswörterbuch
Dem Justizministerium unterstehende Behörde, deren Aufgabe es ist, die öffentliche Anklage im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zu vertreten, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen Urteile der Strafgerichte zu erheben.