Rechtswörterbuch
Das Gericht für den öffentlichen Dienst ist das sachlich zuständige Gericht für Streitigkeiten zwischen Organen der Europäischen Union (EU) und ihren Bediensteten in erster Instanz.
Das Gericht für den öffentlichen Dienst ist das sachlich zuständige Gericht für Streitigkeiten zwischen Organen der Europäischen Union (EU) und ihren Bediensteten in erster Instanz.