Rechtswörterbuch
Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln. Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit).
Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln. Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit).