Rechtswörterbuch
Im Vertragsrecht besteht grundsätzlich Inhalts- bzw Gestaltungsfreiheit. Die Parteien sind nicht an bestimmte, im Gesetz geregelte Vertragstypen gebunden.
Im Vertragsrecht besteht grundsätzlich Inhalts- bzw Gestaltungsfreiheit. Die Parteien sind nicht an bestimmte, im Gesetz geregelte Vertragstypen gebunden.