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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Gewährleistung

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Die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete, verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers für offenkundige Mängel seiner Leistungen. Die Gewährleisungsmängel müssen im Zeitpunkt der Übergabe vorliegen; der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dafür nicht maßgeblich.

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