Rechtswörterbuch
Die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete, verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers für offenkundige Mängel seiner Leistungen. Die Gewährleisungsmängel müssen im Zeitpunkt der Übergabe vorliegen; der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dafür nicht maßgeblich.