Rechtswörterbuch
Ein Recht, das nicht durch einen gesetzgeberischen Akt oder Vertrag entsteht, sondern durch lang dauernde, allgemeine und gleichmäßige Ausübung.
Ein Recht, das nicht durch einen gesetzgeberischen Akt oder Vertrag entsteht, sondern durch lang dauernde, allgemeine und gleichmäßige Ausübung.