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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Hausfriedensbruch

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Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt ist mit Ermächtigung des Opfers wegen Hausfriedensbruchs mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr zu bestrafen.

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