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Rechtswörterbuch

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Haustürgeschäfte

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Geschäfte, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens abgeschlossen werden. Zum Schutz vor Überrumpelung haben Konsumenten die Möglichkeit, von einem solchen Vertrag binnen einer Woche zurückzutreten. Die Regelung gilt allerdings nicht bei Geschäften, die auf Messeständen abgeschlossen werden.

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