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Rechtswörterbuch

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Heiratsgut

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Bezeichnung des Vermögens, das von der Ehegattin oder von einem Dritten dem Mann zur Erleichterung des mit der Ehe verbundenen Aufwandes übergeben oder zugesichert wird. Im Erbsfall hat sich die erbberechtigte Tochter die bereits erhaltene Mitgift anrechnen zu lassen.

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