Rechtswörterbuch
Änderung der Verfassung bzw Abtrennung eines zur Republik gehörenden Gebietes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt durch eine Person. Bereits der Versuch erfüllt den Straftatbestand.
Änderung der Verfassung bzw Abtrennung eines zur Republik gehörenden Gebietes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt durch eine Person. Bereits der Versuch erfüllt den Straftatbestand.