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Rechtswörterbuch

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Indexklausel

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Wertsicherungsvereinbarung, mit deren Hilfe Geldbeträge (Geldsummenschulden) wertbeständig gemacht werden sollen, um sie der Geldentwertung zu entziehen (Verbraucherpreisindex). Diese Indexklauseln werden sehr häufig in Mietverträgen verwendet, um den Mietzins entsprechend anzupassen.

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