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Rechtswörterbuch

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Initiativrecht (EU)

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Das Initiativrecht der Europäischen Kommission ist zentraler Bestandteil des institutionellen Gleichgewichts in der Europäischen Union (EU). Es obliegt grundsätzlich der Europäische Kommission (Gesetzes-)Vorschläge in Gemeinschaftsangelgenheiten zu erstatten.

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