Rechtswörterbuch
Inverkehrbringen ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert. Wichtig ist, dass als "Inverkehrbringer" ein Verantwortlicher definiert werden kann, der gegebenenfalls haftbar gemacht werden kann, wenn zB ein Produkt nicht den gültigen Rechtsvorschriften entspricht und so gegebenenfalls gegenüber dem Inverkehrbringer Rechtsansprüche geltend gemacht werden können.