Rechtswörterbuch
Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Träger von Rechten und Pflichten sein. zB Verein, GmbH, Stiftung etc
Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Träger von Rechten und Pflichten sein. zB Verein, GmbH, Stiftung etc