Rechtswörterbuch
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, mit eigener Rechtspersönlichkeit. Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet. Kapitalgesellschaften sind entweder Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung.