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Rechtswörterbuch

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Kapitalgesellschaft

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Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, mit eigener Rechtspersönlichkeit. Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet. Kapitalgesellschaften sind entweder Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

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