Rechtswörterbuch
Diejenigen Teile eines Landes, die im Grenzkataster als solche bezeichnet sind. Jede KG hat einen Namen und auch eine Nummer. Die grundbücherlichen Einlagezahlen beziehen sich jeweils auf eine bestimmte KG.
Diejenigen Teile eines Landes, die im Grenzkataster als solche bezeichnet sind. Jede KG hat einen Namen und auch eine Nummer. Die grundbücherlichen Einlagezahlen beziehen sich jeweils auf eine bestimmte KG.