Rechtswörterbuch
Dieses ist der oberste Maßstab aller Regelungen im Kindschaftsrecht. So haben Eltern die Pflicht, das Wohl des Kindes zu fördern; dabei sind die Persönlichkeit des Kindes und seine Bedürfnisse, besonders seine Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Lebensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen.