Rechtswörterbuch
Kommanditist (Teilhafter) ist jener Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der die Funktion des Geldgebers übernommen hat und nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Kommanditist (Teilhafter) ist jener Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der die Funktion des Geldgebers übernommen hat und nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.