Rechtswörterbuch
Vollhaftender Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG), der auch mit seinem Privatvermögen für etwaige Verbindlichkeiten haftet.
Vollhaftender Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG), der auch mit seinem Privatvermögen für etwaige Verbindlichkeiten haftet.