Rechtswörterbuch
Gerichtliches Verfahren für insolvente Personen. Kostensparendes Verfahren zur Vermögensverwertung zahlungsunfähiger Schuldner. Ziel ist die gleichmäßige Aufteilung des Vermögens auf die Gläubiger. Der Überbegriff "Insolvenzverfahren" umfasst sowohl das Konkurs- als auch das Sanierungsverfahren.