zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Konkurs

zurück
 

Gerichtliches Verfahren für insolvente Personen. Kostensparendes Verfahren zur Vermögensverwertung zahlungsunfähiger Schuldner. Ziel ist die gleichmäßige Aufteilung des Vermögens auf die Gläubiger. Der Überbegriff "Insolvenzverfahren" umfasst sowohl das Konkurs- als auch das Sanierungsverfahren.

Rechtsanwalt
finden