Rechtswörterbuch
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet eine Dienstverhinderung ohne Verzug anzuzeigen und über Verlangen des Dienstgebers eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet eine Dienstverhinderung ohne Verzug anzuzeigen und über Verlangen des Dienstgebers eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.