Rechtswörterbuch
Ein solcher liegt vor, wenn zB eine Behandlung des Arztes nicht lege artis durchgeführt wurde, dh wenn gegen die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft verstoßen wurde. Es kommt auf die übliche Sorgfalt eines ordentlichen, pflichtgetreuen Durchschnittsarztes an. Wird dieser Sorgfaltsmaßstab nicht eingehalten, stellt die Heilbehandlung eine rechtswidrige Körperverletzung dar, für die zu haften ist.