Rechtswörterbuch
Gerichtlich bestellte Person zur Wahrung der Interessen von Personen, die diese selbst nicht oder nicht ordnungsgemäß wahrnehmen können, zB Abwesenheitskurator, Kollisionskurator, Sachwalter, Verlassenschaftskurator.
Gerichtlich bestellte Person zur Wahrung der Interessen von Personen, die diese selbst nicht oder nicht ordnungsgemäß wahrnehmen können, zB Abwesenheitskurator, Kollisionskurator, Sachwalter, Verlassenschaftskurator.