Rechtswörterbuch
Bürger werden als Laienrichter zu Schöffen und zu Geschworenen berufen. Sie werden nach dem Zufallsprinzip aus der Wählerevidenz ausgewählt und in die den Gerichten zur Verfügung stehenden Listen eingetragen. Sie sind wie der Berufsrichter an das Gesetz gebunden, sie müssen objektiv und unparteilich sein und sind an die richterliche Verschwiegenheit gebunden. Laienrichter ist ein Ehrenamt und Staatsbürgerpflicht.