Rechtswörterbuch
Seit 1.1.2014 gibt es in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht, das über Beschwerden (link) gegen Entscheidungen bestimmter Verwaltungsbehörden entscheidet. Die Landesverwaltungsgerichte ersetzen u.a. die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) und sonstigen Rechtsschutzbehörden.