Rechtswörterbuch
Faktisches Rechtsverhältnis, das in länger andauerndem, eheähnlichem Zusammenleben zweier Personen in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft besteht.
Faktisches Rechtsverhältnis, das in länger andauerndem, eheähnlichem Zusammenleben zweier Personen in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft besteht.