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Rechtswörterbuch

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Mahnklage

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Eine Mahnklage ist eine Klage wegen Geldleistungen unter € 75.000,-. Bis zu einem Streitwert von € 5.000,- kann der Kläger die Mahnklage selbst beim Bezirksgericht einbringen. Ab einem Streitwert von über € 5.000,- besteht Anwaltspflicht d.h. die Mahnklage kann nur unter Beiziehung eines Anwalts eingebracht werden.

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