Rechtswörterbuch
Ist das Rechtsmittel gegen Akte eines Verwaltungsorgans in Vollziehung der verwaltungsrechtlichen Gesetze. So genannte Akte unmittelbarer Verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sind zB die Abnahme eines Autokennzeichens oder die Auflösung einer Demonstration. Die Maßnahmenbeschwerde ist relativ verfahrensfrei und bei den Landesverwaltungsgerichten einzubringen.