Rechtswörterbuch
Wer vor Gericht vereidigt wurde und daraufhin eine falsche Beweisaussage tätigt, sagt einen Meineid. Ein Meineid ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen.
Wer vor Gericht vereidigt wurde und daraufhin eine falsche Beweisaussage tätigt, sagt einen Meineid. Ein Meineid ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen.