Rechtswörterbuch
Ist ein Vertragspartner mit seiner Leistung säumig, kann der andere nur nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Ist ein Vertragspartner mit seiner Leistung säumig, kann der andere nur nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.