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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Neuerungsverbot

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Im zivilrechtlichen Rechtsmittelverfahren ist die Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht in der Regel beschränkt: Es darf lediglich auf Basis der Sachlage und des Parteienvorbringens zum Ende der erstinstanzlichen Verhandlung entschieden werden, neue Ansprüche dürfen nicht gestellt bzw neue Einwände nicht erhoben werden.

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