Rechtswörterbuch
Im zivilrechtlichen Rechtsmittelverfahren ist die Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht in der Regel beschränkt: Es darf lediglich auf Basis der Sachlage und des Parteienvorbringens zum Ende der erstinstanzlichen Verhandlung entschieden werden, neue Ansprüche dürfen nicht gestellt bzw neue Einwände nicht erhoben werden.