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Rechtswörterbuch

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Notariatsakt

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Der Notariatsakt ist eine vom Notar über Ersuchen der Parteien hergestellte schriftliche Urkunde über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung, die durch die Mitwirkung des Notars mit der Kraft einer öffentlichen Urkunde ausgestattet wird.

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