zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Notwehr

zurück
 

Nicht bestraft werden kann, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Die Verteidigungshandlung darf jedoch nicht unangemessen sein.

Rechtsanwalt
finden