Rechtswörterbuch
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) setzt sich aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammen und ist, soweit die österreichische Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit oder über den Wirkungsbereich einer einzelnen Rechtsanwaltskammer hinaus betroffen ist, zur Wahrung ihrer Rechte und Angelegenheiten sowie zu ihrer Vertretung berufen. Der ÖRAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in 1010 Wien, Wollzeile 1-3.