Rechtswörterbuch
Besagt, dass eine Behörde oder ein Gericht von Amts wegen (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) ein Verfahren einleitet und führt.
Besagt, dass eine Behörde oder ein Gericht von Amts wegen (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) ein Verfahren einleitet und führt.