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Rechtswörterbuch

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Passivlegitimation

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Passivlegimitiert ist der Beklagte eines Zivilprozesses gegen den dem Kläger tatsächlich ein Anspruch zusteht. Hat der Kläger zwar einen Anspruch, aber nicht gegen diesen Beklagten, sondern gegen jemand anderen, so mangelt es an der Passivlegitimation.

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